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BGH, 12.06.1961 - VII ZR 63/60 |
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- BGH, 25.09.1958 - VII ZR 181/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.06.1961 - VII ZR 63/60
Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob der Schadensersatzanspruch der Beklagten überhaupt als echte Gegenforderung oder nur als ein Rechnungsposten anzusehen ist, der die Höhe der Pauschalforderung des Zedenten von vornherein bestimmt und deshalb der Klägerin schon nach § 404 BGB entgegengehalten werden kann (vgl. dazu BGH VII ZR 181/57 vom 25. September 1958 NJW 1958, 1915).
- BSG, 11.12.2019 - B 6 KA 10/18 R
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Aufrechnung gegenüber einer vom …
Sie beruhen auf dem vor dem OLG K. am 1.9.2011 abgeschlossenen Vergleich, in dem sich der Kläger zur Unterlassung bestimmter beleidigender Äußerungen verpflichtet hatte, und den Verstößen des Klägers, die gemäß den Beanstandungsschreiben der Beklagten erstmals am 14.3.2014 erfolgten (zum Zeitpunkt des Entstehens von Schadensersatzforderungen aus Vertragsverletzung dem Grunde nach vgl BGH Urteil vom 12.6.1961 - VII ZR 63/60 - JZ 1962, 92, 93) . - BGH, 22.12.1995 - V ZR 52/95
Aufrechnung mit Mängelansprüchen im Konkurs des Verkäufers einer Eigentumswohnung
Mit einer Gegenforderung aus dem Vertragsverhältnis, auf welchem die abgetretene Forderung beruht, kann der Schuldner daher gegenüber dem Zessionar aufrechnen, auch wenn er die Abtretung der Forderung aus dem Vertrag bei dessen Abschluß kannte (BGHZ 56, 111, 114; 58, 327, 330; BGH, Urt. v. 12. Juni 1961, VII ZR 63/60, JZ 1962, 92;… Erman/H.P.Westermann, BGB, 9. Aufl., § 406 Rdn. 2;… Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl., § 406 Rdn. 4). - BGH, 22.11.1979 - VII ZR 322/78
Wirksamkeit der Aufrechnung gegen gepfändete Forderungen
Auch bei § 406 BGB ist anerkannt, daß es für den "Erwerb" der Aufrechnungsforderung genügt, wenn diese zu dem maßgebenden Zeitpunkt lediglich nach ihrem Rechtsgrund entstanden war (vgl. BGH Urteil vom 12. Juni 1961 - VII ZR 63/60 = JZ 1962, 92; BGHZ 58, 327, 331).
- BGH, 27.04.1972 - II ZR 122/70
Allgemeines Vertragsrecht-Abtretung genossenschaftl. Auseinandersetzungsguthaben
Denn nach § 406 BGB genügt es zur Erhaltung der Aufrechnungsmöglichkeit, daß der Rechtsgrund der zur Aufrechnung verwendeten Gegenforderung zur Zeit der Abtretung bereits bestanden hat (BGH JZ 1962, 92; NJW 1971, 1270). - BGH, 21.04.1971 - VIII ZR 190/69
Aufrechnung im Konkurs
Das genügte nach § 406 BGB, um den Erblassern und den Beklagten die Aufrechnungsmöglichkeit gegenüber den Zessionaren Z. und Carl Hu. zu erhalten (BGH Urteil vom 12. Juni 1961 - VII ZR 63/60 = JZ 1962, 92). - BGH, 21.09.1964 - VII ZR 29/63
Rechtsmittel
Auf ihre Revision hat der erkennende Senat durch Urteil vom 12. Juni 1961 (VII ZR 63/60) die Verurteilung der Beklagten, soweit sie den Betrag von 775, 88 DM überschritt, aufgehoben und die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen.